Internationale Immobilienbesitzer in Spanien: Wichtige Steuerpflichten und wie man sie stressfrei erfüllen kann.
Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, aber nicht ganzjährig dort lebt, kennt wahrscheinlich bereits das wunderbare Wohlgefühl, das die spanische Küste mit ihrem Sonnenschein, dem Meer und der hohen Lebensqualität bietet. Doch dieser Traum bringt auch ganz reale Verantwortung mit sich: Steuern, Fristen und bürokratische Hürden, die sorgfältig beachtet werden müssen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen klar und konkret Ihre Steuerpflichten als Nichtansässiger, die Fristen, die Sie auf keinen Fall verpassen dürfen, und was Sie tun können, um alle Verfahren so weit wie möglich zu vereinfachen.
Wer gilt als „Nichtansässiger“ und was bedeutet das?
Eine natürliche Person gilt als nicht in Spanien ansässig, wenn sie sich nicht länger als 183 Tage im Jahr auf spanischem Gebiet aufhält oder wenn der Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht in Spanien liegt.
Wenn Sie Eigentum in Spanien besitzen, aber hauptsächlich in einem anderen Land wohnen, könnte diese Definition auf Sie zutreffen.
Für Nichtansässige gelten andere Pflichten als für diejenigen, die in Spanien wohnen und dort ihren steuerlichen Wohnsitz anmelden.
Wichtigste Steuern und Verfahren für nichtansässige Immobilieneigentümer in Spanien
1. Einkommensteuer für Nichtansässige (NRIT) auf leerstehende oder vom Eigentümer bewohnte Wohnimmobilien
Auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten, sondern sie als Zweitwohnsitz nutzen oder leer stehen lassen, müssen Sie Ihr sogenanntes „steuerpflichtiges Einkommen“ angeben. Dies ist eine Steuer, die in Spanien auf Immobilien erhoben wird und auf der Grundlage des Katasterwerts berechnet wird.
Dieses Verfahren wird mit dem Formular 210 durchgeführt und sollte normalerweise zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres eingereicht werden.
2. Einkommensteuer auf Mietobjekte
Wer seine Immobilie vermietet, sei es für Langzeit- oder Kurzzeitaufenthalte (Ferienwohnungen), muss die Einnahmen mit dem Formular 210 angeben und die entsprechende Steuer entrichten. Die spanischen Behörden haben die Kontrollen, insbesondere im Bereich der touristischen Vermietung, verschärft.
3. Kapitalertragsteuer auf Verkäufe
Wenn Sie sich schließlich zum Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien entschließen, müssen Sie den Kapitalgewinn (die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis) den spanischen Steuerbehörden melden. Hierfür können Sie das Formular 210 oder ein anderes spezielles Formular verwenden.
4. Fristen und Einhaltung
Mieteinnahmen: Die Frist für die Einreichung des Formulars 210 für Mieteinnahmen ist in der Regel der 20. Januar des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.
Für den persönlichen Gebrauch oder für leerstehende Immobilien: Die Frist ist in der Regel der 31. Dezember des Folgejahres.
Verkauf: Die Erklärung muss innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf eingereicht werden.
Was soll ich tun, wenn ich Schwierigkeiten habe, die Regeln oder die Sprache zu verstehen?
Hier kommen Tools wie IberianTax ins Spiel: spezialisierte Online-Plattformen, die Dienstleistungen zur Erstellung von Steuererklärungen für Nichtansässige in mehreren Sprachen und weltweit anbieten.
Die Nutzung eines solchen Services kann den entscheidenden Unterschied zwischen Stress und Gelassenheit ausmachen: geführte Formulare, Erinnerungen an Fristen, Unterstützung in Englisch, Niederländisch und Französisch, alles bequem von Ihrer Bank im eigenen Heimatland aus.
Praktische Tipps zur Vorbeugung von Problemen
Halten Sie alle Rechnungen getrennt: Versicherung, Instandhaltung, Reinigung, Grundsteuer. Als Mieter können Sie diese Ausgaben unter Umständen steuerlich absetzen.
Wenn Sie Ihre Immobilie als Ferienhaus vermieten, stellen Sie sicher, dass Sie über eine Immobilienregistrierungsnummer (NRA) verfügen und die örtlichen Vermietungsvorschriften einhalten.
Achten Sie darauf, alle Steuerfristen einzuhalten. Selbst geringfügige Verzögerungen können zu zusätzlichen Gebühren oder Strafen führen.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Finanzamt von den Steuerbehörden rechtlich anerkannt ist.
Sind Sie nicht in der Europäischen Union ansässig? Dann sollten Sie mögliche regulatorische Änderungen beachten: Die für Nichtansässige geltende Steuerregelung wird derzeit überarbeitet.
Abschluss
Immobilienbesitz in Südspanien bietet eine hohe Lebensqualität, ein angenehmes Klima und ein mediterranes Flair. Allerdings bringt er auch Steuerpflichten mit sich, die organisiert und professionell erledigt werden sollten. Die Steuererklärung als Nichtansässiger muss kein Albtraum sein: Mit den richtigen Hilfsmitteln können Sie diese Formalitäten reibungslos erledigen und Ihr Zuhause weiterhin unbeschwert genießen.